Versteckte Kosten erkennen

von | Jan. 24, 2025 | Ratgeber

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Inhaltsverzeichnis

Einrichtungsgebühr

Die Einrichtungsgebühr ist eine einmalige Gebühr, die viele DSL-Anbieter zu Beginn eines neuen Vertragsverhältnisses erheben. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Aktivierung des Anschlusses, die Konfiguration der Hardware und teilweise auch für den Versand des Routers ab. Obwohl die Einrichtungsgebühr in vielen Angeboten prominent beworben wird, kann sie dennoch als versteckte Kostenfalle betrachtet werden, besonders wenn sie in Kombination mit anderen Gebühren auftritt oder wenn sie in den ersten Monaten durch vermeintlich günstige Monatsraten "versteckt" wird.

Wie hoch kann eine Einrichtungsgebühr sein?

Die Höhe der Einrichtungsgebühr variiert je nach Anbieter und Tarif. Sie kann zwischen 0 und 100 Euro liegen, wobei einige Anbieter in bestimmten Aktionszeiträumen auf die Einrichtungsgebühr verzichten. Es ist wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen, um die genaue Höhe der Einrichtungsgebühr zu kennen und sie in die Gesamtkosten des Vertrags einzukalkulieren.

Warum wird eine Einrichtungsgebühr erhoben?

Die Einrichtungsgebühr dient den Anbietern als Mittel, um die initialen Kosten zu decken, die bei der Schaltung eines neuen Anschlusses entstehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Technische Bereitstellung: Der Anbieter muss die Leitung zum Kunden aktivieren und sicherstellen, dass die notwendige Infrastruktur für die Bereitstellung des DSL-Dienstes vorhanden ist.
  • Konfiguration der Hardware: Der Router muss in der Regel für den jeweiligen Anschluss konfiguriert werden, damit er einwandfrei funktioniert.
  • Verwaltungskosten: Auch administrative Aufgaben wie die Bearbeitung des Vertrags und die Kundenbetreuung verursachen Kosten, die durch die Einrichtungsgebühr abgedeckt werden sollen.

Wie kann man die Einrichtungsgebühr vermeiden oder reduzieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Einrichtungsgebühr zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren:

  1. Angebote vergleichen: Einige Anbieter bieten Tarife ohne Einrichtungsgebühr an, insbesondere in Aktionszeiträumen. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote kann daher helfen, diese Kosten zu sparen.
  2. Verhandeln: In manchen Fällen ist es möglich, mit dem Anbieter über die Höhe der Einrichtungsgebühr zu verhandeln, vor allem wenn man bereits langjähriger Kunde ist oder einen Vertrag mit längerer Laufzeit abschließt.
  3. Online-Abschluss: Einige Anbieter bieten Rabatte oder den Verzicht auf die Einrichtungsgebühr an, wenn der Vertrag online abgeschlossen wird.

Kritik an der Einrichtungsgebühr

Die Einrichtungsgebühr ist nicht unumstritten. Verbraucherschützer kritisieren sie häufig als intransparent und kundenunfreundlich. Sie argumentieren, dass die Kosten für die Bereitstellung eines Anschlusses bereits in den monatlichen Grundgebühren enthalten sein sollten und eine separate Einrichtungsgebühr daher eine doppelte Belastung für die Kunden darstellt. Die Bundesnetzagentur bietet Informationen und Hilfestellungen zum Thema Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich an, die auch auf versteckte Kosten wie die Einrichtungsgebühr eingehen.

Fazit

Die Einrichtungsgebühr ist ein wichtiger Kostenfaktor bei DSL-Verträgen und sollte bei der Auswahl eines Anbieters unbedingt berücksichtigt werden. Es ist ratsam, die Vertragsdetails genau zu prüfen, verschiedene Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls mit dem Anbieter zu verhandeln, um die Kosten zu minimieren. Letztendlich sollte man sich nicht nur von vermeintlich günstigen Monatsraten blenden lassen, sondern die Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit im Blick behalten.

Hardwarekosten (Router & Co.)

Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor bei DSL-Verträgen sind die Kosten für die benötigte Hardware, insbesondere den Router. Während einige Anbieter kostenlose Leihgeräte zur Verfügung stellen, ist es bei anderen üblich, den Router zu vermieten oder zum Kauf anzubieten. Diese Kosten können sich über die Vertragslaufzeit erheblich summieren und sollten daher bei der Tarifwahl unbedingt berücksichtigt werden.

Verschiedene Modelle der Hardwarebereitstellung

Es gibt grundsätzlich drei Modelle, wie Anbieter die benötigte Hardware bereitstellen:

  1. Kostenlose Leihgeräte: Der Anbieter stellt dem Kunden einen Router für die Dauer des Vertrags kostenlos zur Verfügung. Nach Vertragsende muss das Gerät an den Anbieter zurückgegeben werden.
  2. Mietgeräte: Der Kunde zahlt eine monatliche Miete für den Router. Diese Miete wird in der Regel zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr erhoben und kann sich über die Vertragslaufzeit zu einem beträchtlichen Betrag summieren.
  3. Kaufgeräte: Der Kunde kauft den Router vom Anbieter oder einem anderen Händler. Die Kosten für den Router müssen in diesem Fall einmalig zu Vertragsbeginn oder in Raten gezahlt werden.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle

Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile:

  • Kostenlose Leihgeräte:
    • Vorteil: Keine zusätzlichen Kosten für den Router.
    • Nachteil: Oftmals handelt es sich um ältere oder leistungsschwächere Modelle. Nach Vertragsende muss das Gerät zurückgegeben werden, was bei einem Anbieterwechsel zu Problemen führen kann, wenn der neue Anbieter ein anderes Gerät benötigt.
  • Mietgeräte:
    • Vorteil: Man erhält in der Regel ein aktuelles und leistungsstarkes Gerät.
    • Nachteil: Die monatlichen Mietkosten können sich über die Vertragslaufzeit zu einem hohen Betrag summieren, der den Kaufpreis eines eigenen Routers oft übersteigt.
  • Kaufgeräte:
    • Vorteil: Man ist unabhängig vom Anbieter und kann den Router auch bei einem Anbieterwechsel weiterverwenden. Es fallen keine monatlichen Mietkosten an.
    • Nachteil: Die Anschaffungskosten können hoch sein. Man muss sich selbst um die Installation und Konfiguration des Geräts kümmern.

Versteckte Kosten bei Mietgeräten

Besonders bei Mietgeräten können versteckte Kosten lauern. Einige Anbieter werben mit günstigen monatlichen Mietpreisen, verschweigen aber, dass die Miete nach einer bestimmten Zeit ansteigt. Es ist daher wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen und sich über die gesamte Vertragslaufzeit zu informieren, wie hoch die monatlichen Kosten für den Router sein werden. Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Endgeräten finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.

Eigener Router: Eine lohnende Alternative?

In vielen Fällen kann es sich lohnen, einen eigenen Router zu kaufen, anstatt ein Gerät vom Anbieter zu mieten. Die Anschaffungskosten für einen guten Router liegen in der Regel zwischen 50 und 200 Euro, je nach Modell und Funktionsumfang. Rechnet man die monatlichen Mietkosten für einen Router über die übliche Vertragslaufzeit von 24 Monaten zusammen, kommt man oft auf einen Betrag, der den Kaufpreis eines eigenen Routers übersteigt. Zudem ist man mit einem eigenen Router unabhängig vom Anbieter und kann das Gerät auch bei einem Anbieterwechsel weiterverwenden.

Worauf sollte man beim Kauf eines eigenen Routers achten?

Beim Kauf eines eigenen Routers sollte man darauf achten, dass das Gerät mit dem gewünschten DSL-Anschluss kompatibel ist. Informationen dazu findet man in der Regel in den technischen Daten des Routers oder auf der Website des Anbieters. Außerdem sollte man auf den Funktionsumfang des Geräts achten. Je nach Bedarf kann es sinnvoll sein, einen Router mit integriertem WLAN, Telefonie-Funktionen oder anderen Zusatzfunktionen zu wählen.

Fazit

Die Kosten für die benötigte Hardware können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten eines DSL-Vertrags ausmachen. Es ist daher wichtig, sich vor Vertragsabschluss genau über die verschiedenen Modelle der Hardwarebereitstellung zu informieren und die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit zu kalkulieren. In vielen Fällen kann es sich lohnen, einen eigenen Router zu kaufen, um langfristig Geld zu sparen und unabhängiger vom Anbieter zu sein. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und die Vertragsdetails genau zu prüfen, um versteckte Kosten zu vermeiden.

Optionale Zusatzleistungen

Viele DSL-Anbieter locken Kunden mit optionalen Zusatzleistungen, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, aber oft mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Diese Zusatzleistungen können von Sicherheitspaketen über Cloud-Speicher bis hin zu TV-Paketen reichen. Es ist wichtig, diese Angebote genau zu prüfen und zu hinterfragen, ob man sie wirklich benötigt oder ob sie nur dazu dienen, die monatlichen Kosten in die Höhe zu treiben.

Typische Zusatzleistungen und ihre Kostenfallen

Hier sind einige Beispiele für typische Zusatzleistungen und die damit verbundenen Kostenfallen:

  • Sicherheitspakete: Oft werden Antivirenprogramme, Firewalls oder Kindersicherungen angeboten. Diese können zwar nützlich sein, sind aber häufig auch kostenlos oder günstiger von anderen Anbietern erhältlich.
    • Kostenfalle: Oft sind die Sicherheitspakete nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos und werden danach automatisch kostenpflichtig.
  • Cloud-Speicher: Zusätzlicher Speicherplatz in der Cloud kann praktisch sein, ist aber oft nur in begrenztem Umfang kostenlos.
    • Kostenfalle: Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums oder bei Überschreitung des Inklusivvolumens fallen monatliche Gebühren an, die sich schnell summieren können.
  • TV-Pakete: Viele Anbieter bieten Kombi-Pakete aus Internet, Telefon und Fernsehen an. Diese können zwar günstiger sein als die Einzelbuchung der Dienste, enthalten aber oft Sender, die man gar nicht benötigt.
    • Kostenfalle: Die günstigen Preise gelten oft nur für eine begrenzte Zeit und erhöhen sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
  • Telefonie-Optionen: Zusätzliche Flatrates für Telefonate ins Ausland oder in Mobilfunknetze können sinnvoll sein, sind aber oft teurer als alternative Angebote wie VoIP-Dienste.
    • Kostenfalle: Die Flatrates gelten oft nur für bestimmte Länder oder Netze und Gespräche außerhalb dieser Bereiche werden zu hohen Minutenpreisen abgerechnet.
  • WLAN-Optimierung: Einige Anbieter bieten Services zur Verbesserung der WLAN-Reichweite oder -Geschwindigkeit an, z. B. durch den Verleih von zusätzlichen Repeatern oder die Fernwartung des Routers.
    • Kostenfalle: Diese Services sind oft mit monatlichen Kosten verbunden oder es fallen einmalige Gebühren für die Installation oder den Versand der Hardware an.
  • Installationsservice: Für die Einrichtung des DSL-Anschlusses und die Installation des Routers bieten viele Anbieter einen Installationsservice an.
    • Kostenfalle: Dieser Service ist in der Regel kostenpflichtig und kann je nach Aufwand und Anbieter bis zu 100 Euro oder mehr kosten.
  • Premium-Hotline: Einige Anbieter werben mit einer bevorzugten Kundenbetreuung über eine Premium-Hotline.
    • Kostenfalle: Die Anrufe bei dieser Hotline sind oft kostenpflichtig und können mit hohen Minutenpreisen zu Buche schlagen.

Wie erkennt man versteckte Kosten bei Zusatzleistungen?

Um versteckte Kosten bei Zusatzleistungen zu erkennen, ist es wichtig, die Vertragsdetails genau zu lesen und auf folgende Punkte zu achten:

  • Laufzeit der Zusatzleistung: Ist die Zusatzleistung an die Laufzeit des Hauptvertrags gebunden oder verlängert sie sich automatisch?
  • Kosten nach Ablauf des Testzeitraums: Wie hoch sind die Kosten für die Zusatzleistung nach Ablauf eines eventuellen kostenlosen Testzeitraums?
  • Kündigungsfristen: Welche Kündigungsfristen gelten für die Zusatzleistung? Kann sie unabhängig vom Hauptvertrag gekündigt werden?
  • Inklusivleistungen: Welche Leistungen sind in der Zusatzleistung enthalten und welche Kosten fallen für Leistungen außerhalb des Inklusivbereichs an?

Die Bundesnetzagentur stellt Informationen zu Vertragsfragen im Telekommunikationsbereich bereit, die auch auf die Problematik von optionalen Zusatzleistungen eingehen.

Braucht man die Zusatzleistungen wirklich?

Bevor man sich für eine optionale Zusatzleistung entscheidet, sollte man sich fragen, ob man sie wirklich benötigt. Oftmals gibt es kostenlose oder günstigere Alternativen, die den gleichen Zweck erfüllen. Beispielsweise bieten viele Betriebssysteme bereits integrierte Sicherheitsfunktionen, die ein zusätzliches Sicherheitspaket überflüssig machen. Und Cloud-Speicher ist oft schon in anderen Diensten wie E-Mail-Konten oder Office-Paketen enthalten.

Fazit

Optionale Zusatzleistungen können verlockend sein, bergen aber oft die Gefahr von versteckten Kosten. Es ist wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen und sich zu fragen, ob man die angebotenen Leistungen wirklich benötigt. Oftmals gibt es kostenlose oder günstigere Alternativen, die den gleichen Zweck erfüllen. Man sollte sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten blenden lassen, sondern die Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit im Blick behalten und gegebenenfalls auf Zusatzleistungen verzichten, um Kosten zu sparen.

Preiserhöhungen nach der Mindestvertragslaufzeit

Ein häufiger Kritikpunkt bei DSL-Verträgen sind Preiserhöhungen, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eintreten. Viele Anbieter locken Kunden mit günstigen Preisen in den ersten 12 oder 24 Monaten, erhöhen die monatliche Grundgebühr danach aber deutlich. Diese Preiserhöhungen sind oft in den Vertragsdetails versteckt und werden von Kunden leicht übersehen.

Wie kommt es zu Preiserhöhungen nach der Mindestvertragslaufzeit?

Die meisten DSL-Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. In dieser Zeit gilt der vereinbarte monatliche Preis. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Viele Anbieter nutzen diese automatische Verlängerung, um die monatliche Grundgebühr zu erhöhen. Sie begründen dies oft mit gestiegenen Kosten für die Bereitstellung des Dienstes oder mit notwendigen Investitionen in den Netzausbau.

Wie hoch können die Preiserhöhungen ausfallen?

Die Höhe der Preiserhöhungen variiert je nach Anbieter und Tarif. In einigen Fällen beträgt die Erhöhung nur wenige Euro pro Monat, in anderen Fällen kann sich die Grundgebühr aber auch verdoppeln. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Preiserhöhung ohne aktive Zustimmung des Kunden erfolgt und dieser erst durch die höhere Rechnung davon erfährt.

Wie kann man sich vor Preiserhöhungen schützen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor unerwarteten Preiserhöhungen zu schützen:

  1. Vertragsdetails genau prüfen: Es ist wichtig, die Vertragsdetails vor Vertragsabschluss genau zu lesen und auf Klauseln zu achten, die eine automatische Preiserhöhung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vorsehen.
  2. Rechtzeitig kündigen: Um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden, muss der Vertrag fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Informationen zu den gesetzlichen Regelungen bezüglich Kündigungsfristen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
  3. Angebote vergleichen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit lohnt es sich, die aktuellen Angebote anderer Anbieter zu vergleichen. Oftmals gibt es günstigere Tarife für Neukunden, die einen Wechsel attraktiv machen.
  4. Mit dem Anbieter verhandeln: In einigen Fällen ist es möglich, mit dem bisherigen Anbieter über die Konditionen des verlängerten Vertrags zu verhandeln. Vor allem langjährige Kunden haben oft gute Chancen, eine Preiserhöhung abzuwenden oder zumindest zu reduzieren.

Was tun bei einer unberechtigten Preiserhöhung?

Wenn der Anbieter die Preise ohne entsprechende Vereinbarung im Vertrag erhöht, hat man das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dazu muss man dem Anbieter schriftlich widersprechen und ihm eine Frist zur Korrektur der Rechnung setzen. Reagiert der Anbieter nicht oder besteht weiterhin auf der erhöhten Zahlung, kann man den Vertrag fristlos kündigen. Die Bundesnetzagentur bietet Hilfestellung bei Ärger mit dem Anbieter und stellt Musterbriefe für den Widerspruch gegen eine unberechtigte Preiserhöhung zur Verfügung.

Gesetzliche Regelungen zu Preiserhöhungen

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass Kunden bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben. Allerdings müssen die Anbieter ihre Kunden mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung in Textform über die Preiserhöhung informieren. In dieser Information muss auch auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Versäumt der Anbieter diese Informationspflicht, ist die Preiserhöhung unwirksam.

Fazit

Preiserhöhungen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sind ein häufiges Ärgernis bei DSL-Verträgen. Um sich davor zu schützen, ist es wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen, die Kündigungsfristen einzuhalten und regelmäßig die Angebote anderer Anbieter zu vergleichen. Bei einer unberechtigten Preiserhöhung sollte man dem Anbieter widersprechen und gegebenenfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Es ist ratsam, sich nicht nur von günstigen Lockangeboten blenden zu lassen, sondern die langfristigen Kosten eines Vertrags im Blick zu behalten und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, um dauerhaft von günstigen Konditionen zu profitieren.

Drosselung der Geschwindigkeit

Ein weiterer Punkt, der bei DSL-Verträgen oft für Unmut sorgt, ist die Drosselung der Internetgeschwindigkeit. Viele Anbieter werben mit hohen Bandbreiten, behalten sich aber in ihren Vertragsbedingungen vor, die Geschwindigkeit nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens zu drosseln. Diese Drosselung kann dazu führen, dass das Internet nur noch sehr langsam nutzbar ist und bestimmte Anwendungen wie Streaming oder Online-Gaming kaum noch möglich sind.

Wie funktioniert die Drosselung?

Die Drosselung der Geschwindigkeit erfolgt in der Regel, nachdem der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht hat. Dieses Datenvolumen ist im Vertrag festgelegt und variiert je nach Anbieter und Tarif. Sobald das Inklusivvolumen aufgebraucht ist, wird die Geschwindigkeit des Internetzugangs bis zum Ende des Abrechnungszeitraums reduziert. Die Drosselung betrifft dabei in der Regel sowohl die Download- als auch die Upload-Geschwindigkeit.

Wie stark wird die Geschwindigkeit gedrosselt?

Die Stärke der Drosselung variiert je nach Anbieter und Tarif. In einigen Fällen wird die Geschwindigkeit auf wenige kbit/s reduziert, was einer Nutzung des Internets über ein analoges Modem entspricht. In anderen Fällen erfolgt die Drosselung auf einen höheren Wert, der aber immer noch deutlich unter der beworbenen Geschwindigkeit liegt. Oftmals wird die Geschwindigkeit auf 64 kbit/s oder 384 kbit/s gedrosselt. Damit ist ein normales Surfen im Internet kaum noch möglich und das Laden von Webseiten dauert sehr lange. Auch das Streamen von Videos oder Musik ist mit dieser Geschwindigkeit in der Regel nicht mehr möglich.

Welche Tarife sind von der Drosselung betroffen?

Von der Drosselung sind vor allem Tarife mit einem begrenzten Datenvolumen betroffen. Diese werden oft als "Volumentarife" oder "Tarife mit Datenautomatik" bezeichnet. Es gibt aber auch Anbieter, die sich in ihren Vertragsbedingungen eine Drosselung bei "Flatrate"-Tarifen vorbehalten, wenn der Kunde ein bestimmtes Datenvolumen überschreitet. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird von Verbraucherschützern kritisiert. Die Bundesnetzagentur bietet Informationen zum Thema "Fair-Use-Mechanik", die die Drosselung in Flatrate-Tarifen regeln soll.

Wie kann man die Drosselung vermeiden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Drosselung der Geschwindigkeit zu vermeiden:

  1. Tarif ohne Drosselung wählen: Es gibt Anbieter, die Tarife ohne jegliche Drosselung anbieten. Diese Tarife sind in der Regel etwas teurer, bieten aber die Sicherheit, dass die Geschwindigkeit nicht reduziert wird.
  2. Datenvolumen im Blick behalten: Bei Tarifen mit begrenztem Datenvolumen ist es wichtig, den Verbrauch regelmäßig zu kontrollieren. Viele Router und auch die Anbieter selbst bieten die Möglichkeit, den aktuellen Datenverbrauch einzusehen.
  3. Datenfresser identifizieren: Oftmals sind es bestimmte Anwendungen oder Geräte, die besonders viel Datenvolumen verbrauchen. Dazu gehören vor allem Streaming-Dienste, Online-Spiele oder automatische Updates von Software und Betriebssystemen. Durch eine bewusste Nutzung dieser Anwendungen und gegebenenfalls eine Anpassung der Einstellungen kann der Datenverbrauch reduziert werden.
  4. Zusätzliches Datenvolumen buchen: Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, zusätzliches Datenvolumen zu buchen, wenn das Inklusivvolumen aufgebraucht ist. Diese Option ist in der Regel aber recht teuer und sollte daher nur im Notfall genutzt werden.

Rechtliche Situation der Drosselung

Die Drosselung der Geschwindigkeit ist rechtlich nicht unumstritten. Verbraucherschützer kritisieren sie als intransparent und kundenunfreundlich. Sie argumentieren, dass die Anbieter mit hohen Geschwindigkeiten werben, diese aber in der Praxis oft nicht dauerhaft zur Verfügung stellen. Die Bundesnetzagentur hat in der Vergangenheit mehrfach gegen Anbieter entschieden, die ihre Kunden nicht ausreichend über die Drosselung informiert hatten. Seit 2016 gibt es eine "Transparenzverordnung", die die Anbieter verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Vertragsbedingungen zu informieren, wozu auch die Modalitäten der Drosselung gehören.

Fazit

Die Drosselung der Geschwindigkeit ist ein Ärgernis, das bei vielen DSL-Verträgen droht. Um sie zu vermeiden, sollte man sich vor Vertragsabschluss genau über die Vertragsbedingungen informieren und gegebenenfalls einen Tarif ohne Drosselung wählen. Bei Tarifen mit begrenztem Datenvolumen ist es wichtig, den Verbrauch im Blick zu behalten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Datenverbrauch zu reduzieren. Die Drosselung ist rechtlich umstritten und die Bundesnetzagentur hat in der Vergangenheit mehrfach gegen Anbieter entschieden, die ihre Kunden nicht ausreichend darüber informiert hatten. Es ist zu erwarten, dass sich die rechtliche Situation in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird und die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Drosselung gestärkt werden.

Geschrieben von Heiko Hammerschmitt